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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09   

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https://dejure.org/2009,7442
OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09 (https://dejure.org/2009,7442)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.09.2009 - 1 M 62/09 (https://dejure.org/2009,7442)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. September 2009 - 1 M 62/09 (https://dejure.org/2009,7442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; VwGO § 114 S. 2; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterium der "mehrjährigen Verwaltungserfahrungen in Leitungsfunktionen" i.R.d. Auswahlverfahrens für die Vergabe eines Beförderungsamtes; Zulässigkeit einer das Rechtsschutzziel erkennen lassenden Beschwerde bei Fehlen eines ausdrücklich gestellten Antrags; Anspruch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beförderungskonkurrenz, Bindung an Anforderungsprofil (hier: Abteilungsleiter in einem Landesministerium)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kriterium der "mehrjährigen Verwaltungserfahrungen in Leitungsfunktionen" i.R.d. Auswahlverfahrens für die Vergabe eines Beförderungsamtes; Zulässigkeit einer das Rechtsschutzziel erkennen lassenden Beschwerde bei Fehlen eines ausdrücklich gestellten Antrags; Anspruch ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 1007
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09
    Dieser Bewerbungsverfahrensanspruch lässt sich nur vor einer Ernennung des ausgewählten Konkurrenten gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO mittels einer einstweiligen Anordnung effektiv sichern (siehe: BVerfG, 1. Kammer des 2. Senates, Beschluss vom 29. Juli 2003 - Az.: 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95; Beschluss vom 24. September 2003 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200).

    Dabei ist vom beschließenden Senat zu beachten, dass es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen (so: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt (siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, und OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009, jeweils a. a. O.).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09
    Jeder Beamte hat gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl (so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris [m. z. N.]; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - Az.: 1 M 222/07 -, veröffentlicht bei juris).

    Jeder Beförderungsbewerber hat insoweit einen Anspruch darauf, dass der Dienstherrn über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet, und zwar unabhängig davon, ob der Dienstherr Beförderungsstellen ausschreibt oder - etwa im Rahmen eines erstellten Konzeptes - die Stellenbesetzung ohne Ausschreibung vorzunehmen beabsichtigt und dabei alle in Betracht kommenden Beamten in die Auswahlentscheidung einbezieht (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O.; OVG LSA, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -).

    Damit lässt sich der schriftlich fixierten und insoweit allein maßgeblichen (siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 - [m. w. N.]) Begründung der Auswahlentscheidung vom 22. Dezember 2008 (Bl. 45 ff. der Beiakte B) nicht mit der gebotenen Klarheit entnehmen, dass die Beigeladene das geforderte Anforderungsprofil erfüllt.

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09
    Dieser Bewerbungsverfahrensanspruch lässt sich nur vor einer Ernennung des ausgewählten Konkurrenten gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO mittels einer einstweiligen Anordnung effektiv sichern (siehe: BVerfG, 1. Kammer des 2. Senates, Beschluss vom 29. Juli 2003 - Az.: 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95; Beschluss vom 24. September 2003 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200).
  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09
    Nach den vorstehenden Ausführungen lässt sich derzeit nicht mit der hier erforderlichen Gewissheit feststellen, dass die Antragstellerin bei einer erneuten Auswahlentscheidung "offensichtlich chancenlos" (so: BVerfG, Beschluss vom 1. August 2006 - Az.: 2 BvR 2364/03 -, NVwZ 2006, 1401) ist.
  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09
    Danach entfaltet ein Anforderungsprofil Bindungswirkung für die Gewichtung der Leistungsmerkmale bei der Bewerberauswahl (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - Az.: 2 B 6.05 -, zitiert nach juris [m. w. N.]; vgl., auch: OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -, veröffentlicht bei juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 1 M 1/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 1 M 62/09
    Lässt sich das Rechtsschutzziel damit eindeutig feststellen, stellt das Fehlen eines ausdrücklich gestellten Antrages sich nicht als prozessualer Mangel dar (vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Juli 2002 - Az.: 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388; BayVGH, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - Az.: 11 CS 08.2998 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06

    Zur Beförderungskonkurrenz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 M 222/07

    Zur Passivlegitimation und zur Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruches bei

  • VGH Bayern, 15.12.2008 - 11 CS 08.2998

    Fehlender Beschwerdeantrag; verfolgtes Rechtsschutzziel nicht eindeutig

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 = ZBR 2008, 169; aus der Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte zuletzt etwa NdsOVG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 5 ME 317.07 - NVwZ-RR 2008, 552 = DÖD 2008, 132 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. September 2009 - 1 M 62.09 - juris Rn. 14 = DÖV 2009, 1007 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20

    Notwendigkeit der Aktualität von Regelbeurteilungen im Zeitpunkt der

    Für eine weitergehende Sicherung besteht keine Veranlassung ( siehe schon: OVG LSA, Beschluss vom 20. September 2005 - 1 M 355/05 -, juris Rn. 3, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 1 M 62/09 -, juris Rn. 21 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2013 - 1 M 118/13

    Einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit - Versagung einer

    Denn angesichts des o. g. Zeitrahmens ist - wovon das Verwaltungsgericht ebenfalls zutreffend ausgegangen ist - nicht zu befürchten, dass der Antragsteller in der Zeit bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über seinen Eilantrag nach § 123 Abs. 1 VwGO eine irreparable Beeinträchtigung seiner Rechte ( vgl. zu diesem Maßstab: OVG LSA, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 1 M 62/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 6 S 50.12 -, juris ) erleiden könnte.
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